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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

Dr. Sascha Weigel

Dieser Podcast ist ein Lehr- und Lernstream von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements. Hier werden Praxissituationen der Mediation, aber auch von Coachings und Konfliktberatungen erläutert, reflektiert und theoretisch eingeordnet. Feedback, Fragen und Anregungen bitte an: [email protected]
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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #26 EdM - Beratungs- und Mediationsverständnis in der Prozessberatung
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01/13/25 • 12 min

Was tun wir und woran arbeiten wir, wenn wir keine Ratschläge und Lösungsansätze bringen?

Kapitel

0:30 Einführung in Mediation und Konfliktcoaching

3:46 Die Rolle des Beraters im Konflikt

7:37 Überblick und Klarheit im Beratungsprozess

9:13 Metaphern aus der Kindheit

11:24 Fazit und Ausblick auf die Zukunft

Zusammenfassung

In dieser Episode widmen wir uns dem grundlegenden Verständnis von Beratung im Kontext der Mediation und des Konfliktcoachings. Anhand einer Metapher des dunklen Waldes untersuche ich, wie sich Klienten in schwierigen Situationen fühlen, wenn sie nicht wissen, wie sie vorankommen sollen. Zudem wird erörtert, was unsere Rolle als Mediatoren und Coaches in diesen Momenten beinhaltet. Wir vermeiden es, Lösungen vorzugeben, und bringen die Klienten stattdessen dazu, ihre eigene Situation zu reflektieren und zu analysieren.

Ich betone, dass es eine entscheidende Aufgabe ist, dem Klienten einen Überblick über seine Situation zu ermöglichen. Oft befinden sie sich an einer metaphorischen Kreuzung, umgeben von Bäumen, die den Blick auf mögliche Wege versperren. Meine Aufgabe besteht darin, ihm zu helfen, seine Position im "Wald" zu bestimmen und darüber nachzudenken, woher er kommt und wohin er möchte. Dabei ist es entscheidend zu erkennen, dass wir nicht die Lösungen für ihre Probleme haben, sondern dass der Klient selbst der Experte seiner eigenen Situation ist. Es gilt, ihm zu helfen, um den Wald herum zu sehen und die verschiedenen Möglichkeiten zu identifizieren, die ihm zur Verfügung stehen.

In dieser Episode gehe ich auch auf den emotionalen Aspekt ein und erläutere, wie Gefühle zwar eine Rolle spielen, jedoch nicht das Kernstück unserer Beratungsarbeit darstellen. Unser Ziel ist es, den Klienten nicht nur zu sich selbst oder seinen inneren Konflikten zu führen, sondern ihm zu helfen, Klarheit über die gegenwärtige Situation zu erlangen. Der Weg nach oben, symbolisiert durch das Erklimmen eines Aussichtsturmes im Wald, ermöglicht es dem Klienten, die Dinge aus einer neuen Perspektive zu betrachten, Vergangenes zu reflektieren und Zukünftiges wohlbegründet zu planen.

Ein wichtiges Element unserer Arbeit ist es, genügend Zeit zu investieren, um diese Perspektivwechsel und Rückblicke zuzulassen. Oft sind die Klienten zunächst frustriert, weil sie denken, dass sie keinen Fortschritt erzielen. Dennoch wird deutlich, dass das Verständnis ihrer Situation und die Erkundung möglicher Wege bereits einen wertvollen Schritt darstellen. Abschließend ziehe ich Parallelen zu meiner eigenen Kindheit im Erzgebirge, wo die Landschaft und diese Metaphern für mich eine tiefere Bedeutung haben. Ich betone, dass wir in unserer Beratungsarbeit nicht vor unseren Klienten stehen oder hinter ihnen zurückbleiben müssen, sondern dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen können, um in herausfordernden Situationen Fortschritte zu erzielen und das nächste Ziel zu definieren.

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #19 - Phasen der Mediation III - Die Kreationsphase einer Mediation
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11/29/23 • 18 min

Die Phase der Verhandlung in einer Mediation

3. Phase einer Mediation - Die Kreationsphase

Auch die dritte Phase, die Kreationsphase besteht aus zwei Schritten, wie bereits die anderen beiden Phasen auch.

Vorbemerkung Doch was gibt es generell, also vor der Klammer gezogen zur Kreationsphase zu sagen?

  • Ausgangspunkt: Die Konfliktparteien sind hier wieder ausgerichtet auf eine gemeinsame Zukunft, müssen und wollen gemeinsam klären, wie es weiter geht. Sie definieren sich nicht mehr gegenseitig als Problem bzw. als Hindernis bei der Lösung des eigenen Problems.
  • Ziel der Kreationsphase ist die Abschlussvereinbarung, die Krönung einer Mediation - und das neue Fundament der Beziehungsgestaltung.
  • Das Recht äußert sich hier wieder verstärkt und jeder Mediator hat konkrete Pflichten zu erfüllen und rechtliche Begrenzungen zu beachten.

a) Das betrifft § 2 VI MediationsG b) § 4 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

  • Mediator hat hier erneut eine gewandelte Rolle und anders gelagerte Aufgaben zu erfüllen: a) Moderator (kaum noch Mediator) b) Kreativitätsanimateur c) Agent of Reality d) ggf. Evaluator

Die Kreationsphase lässt sich - ebenso wie die anderen Phasen - in zwei Schritten absolvieren:

Im ersten Schritt: Lösungswege finden, entwickeln, entdecken -> Kreativitätsmethoden Zuversicht, Suchprozess, Out-of-the-box-Denken, viele Ideen suchen, statt die beste Idee finden wollen. Masse statt Klasse.

Im zweiten Schritt geht es darum zu entscheiden. Bei mehreren Lösungswegen muss verhandelt werden, welcher Weg genommen wird. D.h. vor allem zu verhandeln! Hier - und nur und erst hier - wird die Mediation zu einem Verhandlungsprozess! Hier muss sich nun entschieden werden. Entscheidungsmethoden! Dabei wird die ganze Klaviatur der Paradoxie von Entscheidungen deutlich!

Was sonst noch wichtig ist! Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung - das unterschätzte Problem der Mediation! Die große Kreisschließung der Mediation...weshalb die Hürde zu Beginn so hoch ist.

Umsetzungsphase und -nöte. kritische Phase (ohne Mediator), ggf. Anschlusstermine, Feinjustierungstermine, falls möglich, "ausfaden" lassen. Sicherungsoptionen(!)

Das war's für dieses Mal, vielen Dank fürs Zuhören, und vielleicht konntest Du die ein oder andere Idee für einen Deiner Fälle entwickeln, weiterspinnen und Entscheidungen treffen. Dafür wünsche ich gutes Gelingen!

**Wenn Du diesen Podcast unterstützen möchtest, hinterlasse bitte ein Feedback auf Apple-Podcast oder auf Google Business. ** Für den Moment verabschiede ich mich bei dir mit den besten Wünschen. Bis zum nächsten Mal!

Komm gut durch die Zeit!

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #20 - Organisationsmediationen im Angesicht von Arbeitnehmervertretungen
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04/26/24 • 14 min

Welchen Einfluss haben Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen auf die Organisationsmediation?

Eine Mediation zwischen der Vertretung der Arbeitnehmerschaft (BR, PR, MAV) und dem Arbeitgeber (Geschäftsleitung bzw. Personalleitung) ist keineswegs ungewöhnlich, aber in ihrer Anlage und Durchführung auch keineswegs selbstverständlich. Zudem kommt, dass die AN-Vertretung auch lediglich am Spielfeldrand des Konflikts steht, aber jederzeit bereit, genau dieses zu betreten. Arbeitnehmervertretungen können sich faktisch selbst einwechseln.

Um dieses strukturell bedingte Konfliktverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretungen und den jeweiligen Organisationen soll es in dieser Episode gehen. Denn wir können an diesen Konfliktverhältnissen Grundideen der Mediation sowie gängige Praktiken der Mediation auf den Prüfstand stellen. Ich möchte also Einblick in meine Praxis mit diesen Konfliktkonstellationen geben, andererseits aber auch Grundbausteine und Praktiken der klassischen Mediation reflektieren und ihre Anwendungen lehren.

Wenn Du im Zuge der Episode Fragen hast, sende mir doch eine Sprachnachricht - und ich werde sie in der nächsten Sendung bzw. im Podcast Gut durch die Zeit beantworten, bei dem ich regelmäßig, namentlich wöchentlich veröffentliche.

Die Inhalte dieser Episode stammen aus Beispiele aus meiner beraterischen und mediatorischen Praxis der vergangenen Jahre und umfassen hier ca. knapp drei Dutzend Konfliktberatungen, bei denen Betriebsräte direkt involviert waren bzw. durch meine Intervention involviert wurden.

Hier deutet sich schon eine erste Erkenntnis an, wenn wir zu Konflikten in Unternehmungen und Organisationen hinzugerufen werden: Arbeitnehmervertretungen sind keineswegs immer Konfliktpartei, aber infolge Ihrer „kollektivbezogenen Rechte“ stets im Einzugsgebiet des Konflikts. Gerade weil die von der Organisation initiierte mediative Konfliktbearbeitung den BR auf den Plan ruft bzw. rufen sollte, ist es für Mediatoren nicht die schlechteste Idee, sie immer mitzudenken, auch wenn sie nicht vom Auftraggeber benannt werden. Dann müssen wir proaktiv im Auftragsklärungsprozess nachfragen, ob es eine AN-Vertretung gibt, inwiefern sie informiert ist oder es überlegenswert ist, diese aktiv einzuschalten - proaktiv von Seiten der GL oder PL! Das erscheint für uns Externe mitunter riskant, lohnt sich aber in aller Regel und in jeder Hinsicht. Wenig ist ärgerlicher und fällt auf uns Externe zurück, wenn sich im Laufe des Mediationsprozesses oder gar erst im Anschluss der BR oder die MAV einschalten würde und all die bereits getane Arbeit in Frage stellt, in Frage stellen muss, weil AN-Rechte nicht beachtet wurden. Das ist auch für die beauftragende Organisation in aller Regel ärgerlich.

Welche Herausforderungen stellen sich bei Organisationsmediationen mit Blick auf die AN-Vertretungen (Betriebsräte und Personalräte, MAV)?

1. Im Grundsatz handelt es sich um eine Organisationsmediation, d.h. es gibt nur eine Auftraggeberin - anders als bei einer klassischen Mediation, bei in aller Regel zwei Auftraggeberseiten die Mediation beauftragen. Dennoch ähnelt in Mediationen, bei denen ein BR eine Mediationspartei ist, die Grundstruktur einer klassischen Mediation. Denn die GL oder PL kann den BR/PR nicht die Mediation, genauer gesagt, den Beginn einer Mediation anordnen. Die BR-Mitglieder sind mit besonderen Rechten ausgestattet, weshalb der Start einer Mediation nicht im Einzugsbereich des arbeitgeberrechtlichen Direktionsrecht liegt. Wie bei einem klassischen privaten Konflikt startet die Mediation überhaupt nur dann, wenn „vorab“ beide Konfliktparteien zugestimmt haben, also von der Mediation als Verfahren und dem Mediator als Vermittler überzeugt sind. Sie können nicht erst in der Mediation überzeugt werden! Dort verlieren sie allenfalls ebenjene wieder. Was heißt das für die Praxis? Halte als angefragte Vermittlungsperson so früh wie möglich danach Ausschau, wenn sich eine passende Gelegenheit ergibt, nach der Existenz, der Involviertheit oder Einbindung der ANVertretung zu fragen, ohne aber freilich taktlos und herumpolternd aufzutreten! Verwende mit der Auftraggeberperson ausreichend Zeit für die Frage, was die klügste und passendste Vorgehensweise ist, den BR anzusprechen und zur Mediation einzuladen. Zu Beginn der Coronazeit hatte ich ein IT-Team betreut, bei dem ein Mitglied auch im BR war und für den Institutsleiter zunächst kein Grund bestand, den Betriebsrat seinerseits einzubinden in seine Absicht, mit Hilfe einer Mediation die Konflikte in diesem Team beizulegen. Um jedoch die Rollenvielfalt im Blick zu behalten und die potenzielle Wirkkraft der AN-Vertretung angemessen zu würdigen, war es angezeigt, den BR formell korrekt zu informieren und einzuladen, die Mediation aktiv zu unterstützen. Es war keineswegs ausgemachte Sache, dass das Teammitglied diesen seinen Konflikt auch im Betriebs...

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #13 EdM - Phasen der Mediation - Das 3-Phasen-Modell

#13 EdM - Phasen der Mediation - Das 3-Phasen-Modell

Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

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01/04/23 • 16 min

Kontraktphase - Klärungsphase - Kreationsphase

Episoden der Mediation. Ein Podcast von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements.

Ich bin Dr. Sascha Weigel, Mediator, Organisationsberater und Ausbilder, und erläutere in diesem Podcast Fallfragen und bestimmte Situationen aus meiner Mediations- und konfliktberaterischen Praxis.

Problemdarstellung: Wer praktisch in Konflikten vermitteln will, muss sich auf weit mehr vorbereiten als auf das Vermitteln in Konflikten.

Wer vermitteln will, muss sich als Verhandlungspartner von Konfliktparteien bewähren und seine eigenen Interessen vertreten können – ebenso wie er später die Konfliktparteien, die bestenfalls im Wege der Vermittlung wieder verständigen konnten, zu neuer Kreativität verhelfen soll und deren Absprachen abzusichern helfen. Die Aufgabe, konkret in Konflikten zu vermitteln, stellt nur einen kleinen Teil der Mediatorentätigkeiten in der Praxis dar.

Mehr zu INKOVEMA: www.inkovema.de

Mehr zu Mediation: www.elemente-der-mediation.de

Aus- und Fortbildung: https://inkovema.de/mediationsausbildung/

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Weshalb Mediation keine Alternative zum Gericht ist, sondern eine Form zu beraten ohne Ratschlag, die ähnliche Konfliktberatungsverfahren kannibalisiert hat.

Inhalt (Transkript) Erst vor kurzem habe ich mit meiner engagierten, sehr erfahrenen Kollegin RA Dr. Susanne Perker im Podcast „Gut durch die Zeit!“ gesprochen, in Episode #112 ging es um Mediation in Familienunternehmen und mit Unternehmerfamilien, ein spannendes Thema und für Mediator*innen hochinteressant.

Und da ist ein interessantes Missverständnis zwischen uns zur Sprache gekommen: Ich brachte meine Skepsis gegenüber einigen verbreiteten Ansichten zur Mediation zum Ausdruck, so dass sich meine Gesprächspartnerin an den Diskurs zum Drachentötermarkt erinnert fühlte. In diesem Diskurs geht es um die Problematik, dass allem Anschein nach zu wenig Mediationen in Deutschland durchgeführt werden. Zu wenig, jedenfalls, im Vergleich zu den Erwartungen der Mediationsförderer, zu wenig auch im Vergleich zu den ausgebildeten Mediator*innen und zu wenig im Vergleich zu den wahrgenommenen Konflikten.

Ich finde, darüber kann man sich ja streiten. Doch vor allem unterliegt meines Erachtens dieser Diskurs einem Missverständnis, dass sich auch in dieser Metapher widerspiegelt.

Ich habe diese Metapher in diesem Podcast erstmals überhaupt verstanden! Ich dachte immer, es besagte, dass es halt mehr Drachentöter gibt als Drachen, aber Susanne machte mich darauf aufmerksam, dass die Metapher vor allem deshalb benutzt wird, dass es ja gar keine Drachen gibt und deshalb Mediatoren dumm rumstehen, weil es eben keine Mediationen gibt.

Aber für jemanden wie mich, der in einer erzgebirgischen Kleinstadt aufgewachsen ist, die das Drachentötermotiv im Stadtwappen hatte und der als Kind nahezu täglich ins Kino über den Drachenfelsen laufen musste, ist es nicht sofort einleuchtend zu behaupten, es gäbe keine Drachen. Im Kontext jedenfalls von Mediationen lässt sich jedenfalls mit Fug und Recht sagen, es gibt genügend Drachen, denn diese stehen nicht für Mediationen, sondern für Konflikte. Und von denen gibt es zuhauf. Die Frage wäre also eher, wie finden Drachen und Drachentöter zusammen - oder anders: genau hier liegt das Missverständnis!

Nur, weil Konflikte, eskalierte Konflikte zumal, sich wie Drachen in den Lebens- und Arbeitsbeziehungen aufführen, folgt daraus noch nicht, dass Mediator*innen oder Mediationen allgemein die Drachentöter sind oder das Bild des Drachentötermarktes den Mediationsmarkt erfasst.

Dazu gibt es viel zu sagen. Und einiges möchte ich dazu auch in diesem Podcast sagen, obschon sich dieser Podcast im engeren Sinne mit Episoden der Mediation befassen will. Doch wenn es wirklich „zu wenige solcher Episoden gibt“, dann gehören hier auch die Dinge angesprochen, die zu solchen Episoden hinführen.

Zugegeben, die Anzahl an Mediationen pro Jahr hat sich in Deutschland - mit Sicherheit - in den vergangenen 30 Jahren vergrößert, vielleicht sogar stetig und zuweilen exponentiell. Belastbare Zahlen gibt es kaum, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Erst recht, wenn man ein weites Verständnis von Mediation an den Tag legt, wie es Prof. Trenczek nahelegt, nachzuhören im Podcast Gut durch die Zeit, Episode #68.

Ich bezweifle allerdings ausdrücklich, dass diese - wenn auch zahlenmäßig ansteigenden Mediationen - überwiegend Konfliktfälle betrafen, die ansonsten vor Gericht gelandet wären. Dafür spricht auch der exorbitante Rückgang an Klagen bei den Zivilgerichten, der sich in den vergangenen 18 Jahren ereignet hat und der sich keineswegs in einem entsprechenden Anstieg an Mediationen widerspiegelt. Womöglich ist Mediation in der Tat für Konfliktparteien, die überlegen zu Gericht zu gehen, gar keine Alternative. Vielleicht ist Mediation einfach eine Methode, für die sich (ganz andere) Konfliktparteien in ganz anderen Konflikten entscheiden - oder auch nicht.

Wie erklärt sich dann der Anstieg an Mediationen? Abgesehen von den zahlenmäßig dürftigen Verfahren der Güterichter an den Gerichten, die wir hier ausklammern; ... Womöglich ist der Anstieg von Mediationen vielmehr damit zu erklären, dass die Mediation Geschwisterverfahren ihres Beratungsansatzes kannibalisiert hat: Die Mediation ist zwar staatlich, vor allem justizpolitisch gefördert worden, um den Klagewellen, die in den 1980ern und 1990ern über die deutschen Zivilgerichte hereinbrachen, Herr zu werden: Es war ja nicht nur die Zeit, als Manne Krug, kurz bevor er die Telekom-Aktie anpries, als Liebling Kreuzberg die Advocard anpries, es war auch noch die Zeit, als der Gang zum Gericht als Ausdruck von Standfestigkeit, Rechtschaffenheit und persönlicher Verpflichtung zu sozialen Normen galt.

Mediation hat mit Justizpolitik so wenig zu tun wie Allparteilichkeit mit Neutralität. Wenig, aber es lässt sich gut verwechseln.

Dass also Mediation justizpolitisch gefördert, staatlich gewollt und gesellschaftlich ersehnt war und mitu...

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #21 EdM - Konfliktmediationen mit Arbeitnehmervertretungen

#21 EdM - Konfliktmediationen mit Arbeitnehmervertretungen

Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

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06/27/24 • 11 min

Unterschiedliche Mediationskonstellationen im Kontext von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen.

Herzlich Willkommen zu den Episoden der Mediation,

dem Podcast von INKOVEMA zu den praktischen Fragen der Mediation und des Konfliktmanagements.

Ich bin Sascha Weigel und erläutere in diesem Podcast Fallfragen aus meiner Mediations- und konfliktberaterischen Praxis. Ich stelle Konzeptionen und Modelle der Mediation vor und ordne unterschiedliche Perspektiven und Entscheidungsmöglichkeiten ein.

Das ist Folge 21 – Konfliktmediationen mit Arbeitnehmervertretungen

Unterschiedliche Mediationskonstellationen im Kontext von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen.

In der vergangenen Episode bin ich auf die Herausforderungen eingegangen, die die strukturellen Besonderheiten von AN-Vertretungen in Organisationen bei der mediativen Konfliktbearbeitung mit sich bringen.

Dabei habe ich den Ausgangspunkt, dass es sich um Organisationsmediation handelt, bei denen es letztlich nur eine Auftraggeberin gibt, namentlich die Organisation. Das würde für den Auftragsklärungsprozess dazu führen, dass eben dieser Klärungsprozess, was die Organisation, vertreten durch die GF/HR mit der Mediation, erreichen will, den Mediationsgesprächen im engeren Sinne, den eigentlichen Vermittlungsgesprächen vorgeschaltet werden muss- anders als bei einer klassischen Mediation.

Jedoch würde diese Vorgehensweise, die für eine Organisationsmediation bedeutsam ist, die besonderen (kollektivbezogenen) Rechte und damit die Stellung des Betriebsrats missachten. Für die Mediation und Organisationsberatung ist es daher ganz praktikabel, soweit der Betriebsrat Konfliktpartei ist(!), die Vorgehensweise einer klassischen Mediation zu wählen, bei der zwei gleichberechtigte Partner eine Mediation wünschen (oder auch nicht, was aber im Auftragsklärungsprozess, also in der Kontraktphase – Episoden 13 und 14). Der Betriebsrat kann also unter praktischen Erwägungen für eine Prozessberatung i.S.d. Mediation und Organisationsberatung als eine eigenständige Organisation der Organisation angesehen werden. Zwar gibt es den Betriebsrat nicht ohne die Organisation, aber dennoch führen die Rechte des Betriebsrats, die das Betriebsverfassungsgesetz verleiht, dazu, dass es sich im Rahmen dieser Rechte um eine eigenständige Organisation handelt, die auch so von externen Beratungspersonen behandelt werden können.

Zusammenfassend: Bei Organisationsmediationen, bei denen die Arbeitnehmervertretungen Konfliktpartei sind, kann man im Wege einer Klassischen Mediation vorgehen, also eine Mediation zwischen zwei gleichberechtigten oder besser nicht gegenseitig weisungsbefugten Konfliktparteien ansetzen.

So bin ich aktuell in einem Industriebetrieb für die Standortleitung und den Standortbetriebsrat als Mediator tätig, die diese Mediation ausgehandelt haben, um den eskalierenden Schritt zur Einigungsstelle zu verhindern. In diesem Spannungsfeld ist auch die Motivation zur Mediation anzusiedeln, denn keineswegs alle Personen in diesen Gremien und Personenkreisen sind von diesem Weg überzeugt – und bringen das auch zum Ausdruck.

Ich möchte aber noch auf eine weitere Besonderheit aufmerksam machen, auf die mich in den vergangenen Wochen die Praxis gestoßen hat: Ein Mitarbeiter hat in einer großen Wissenschaftsinstitution eine Mediation mit Kollegen und besonderen Beauftragten verlangt, nachdem Beschwerden über sein Verhalten dazu geführt haben, dass er formelle Anweisungen von seinem Arbeitgeber erhalten hat, die die Ausführung seiner gewohnten Arbeitsweise beschränkten. Diesen Anweisungen hat er sich, anwaltlich beraten und vertreten, entgegengestellt und eine Mediation mit den Beschwerdeführer*innen angeregt.

Der Fall weist in der Tat noch viele Aspekte auf, die ganz unterschiedlich gedeutet werden und für die Mediation selbst nicht ganz unproblematisch sind. Hier kommt es mir auf folgenden Punkt an: Die formelle Anweisung steht den anvisierten Mediationsgesprächen zwischen den unmittelbaren Kolleg*innen zunächst im Wege, denn diese Gespräche können diese Anweisungen nicht aus der Welt schaffen, deren Autorität aber durchaus untergraben.

Deshalb bin ich hier dem Weg gefolgt, zunächst zwischen den Vertreter*innen des Arbeitgebers und der angewiesenen Person Vermittlungsgespräche anzuberaumen, bei denen diese Konfliktparteien die Möglichkeit haben, sich gegenseitig ins Bild zu setzen, Ihre Ansprüche aneinander und auch Interessen darzulegen, vor allem aber auch die Leitplanken zu verdeutlichen, die möglicherweise, wenn auch unwissentlich übertreten wurden.

Und erst im Anschluss ist es dann möglich, soweit dann auch noch nötig, zwischen den Kolleginnen und besonders Beauftragten, ggf. auch den Organisationsklientinnen, also den Ku...

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Wer nichts riskiert, riskiert zu viel.

Kapitel 0:08 –Einführung in die Komediation 4:03 – Herausforderungen der Vertrauensbildung 6:21 – Co-Mediation in der Praxis 10:39 – Risiken und Chancen der Mediation 12:23 – Abschluss und Ausblick

**Inhalt **In dieser Episode des Mediation-Podcasts analysiere ich die Herausforderungen und Chancen der Co-Mediation zwischen Personen, die sich nicht kennen. Ich teile zwei spezifische Fälle und erläutere, wie diese Konstellationen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen können. Co-Mediation, die sowohl in der Theorie als auch praktisch betrachtet wird, ist im deutschen Mediationsgesetz verankert und bietet die Möglichkeit, mehrere Mediatoren in einen Prozess einzubeziehen, um die Interessen aller Beteiligten besser zu berücksichtigen.

Ein zentraler Aspekt ist die Möglichkeit, unterschiedliche Fachkenntnisse zu kombinieren. Ich erörtere, wie psychologisches Wissen, rechtliche Expertisen oder spezifisches Fachwissen aus den Bereichen wie Architektur oder Pädagogik in die Mediation eingebracht werden können. Diese Vielfalt kann zu einer kreativeren Problemlösungsfindung beitragen und hilft, kulturelle Differenzen zu adressieren – besonders in internationalen Konflikten oder in Firmen, in denen Mitarbeiter aus unterschiedlichen Hintergründen kommen.

Ich thematisiere auch die Skepsis der Konfliktparteien gegenüber Mediatoren, die ihnen nicht vertraut sind, und warum diese Bedenken oft dazu führen, dass Mediationen nicht zustande kommen. Im Kontext von Konflikten zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung wird deutlich, dass das Vertrauen zu einem Mediator entscheidend für den Erfolg der Mediation ist. Ich stelle fest, dass ein neutraler Mediator oft nicht ausreicht, damit die Mediation auch stattfindet.

Ein weiteres Beispiel, das ich anführe, behandelt die Ingenieure und Mediatoren, die im Vorfeld entscheidende Kommunikationsprozesse einleiten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. In einem solchen Szenario, in dem die Mediatoren sich selbst erst kennenlernen müssen, erörtere ich, wie wichtig es ist, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufzubauen, um die Interessen der Konfliktparteien bestmöglich vertreten zu können.

Ich ziehe einen Vergleich zwischen der Co-Mediation sich fremder Mediatoren, die nur das Vertrauen jeweils einer Konfliktseite innehaben mit der Konstellation der kollaborativen Praxis, wo Anwälte und Mediatoren unter Ausschluss von Prozessvertretung arbeiten. In beiden Fällen ist das Vertrauen zwischen den Mediatoren und den Parteien entscheidend, jedoch unterscheiden sich die Grundlagen, da die Mediatoren in der kollaborativen Praxis oft bereits eine Beziehung zu einer der Parteien haben.

Abschließend plädiere ich für eine offene Diskussion über die Risiken und Vorteile der Co-Mediation zwischen Mediatoren, die sich nicht kennen und jeweils lediglich das Vertrauen einer Seite im Konflikt genießen. Ich ermutige die Zuhörer, ihre Gedanken und Erfahrungen zu teilen und stelle fest, dass auch in schwierigen Situationen professionelle Methoden zur Verfügung stehen, um mögliche Konflikte adäquat zu navigieren. Ich hoffe, dass dieser Austausch anregt, neue Wege in der Konfliktbearbeitung zu erkunden und Mut zur Zusammenarbeit zu zeigen.

Aus- und Fortbildungskurse bei INKOVEMA in Leipzig:

Mehr zu Mediation: www.elemente-der-mediation.de Mehr zu INKOVEMA: www.inkovema.de

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #23 EdM - Mediation beginnt als Konfliktberatung oder gar nicht
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10/17/24 • 9 min

In der Kontraktphase agieren wir noch nicht als Mediatoren, sondern als begrenzt beauftragte Berater des Konfliktsystems

Kapitel

0:19 - Einführung in die Mediation 2:00 - Die Bedeutung der Beratung 3:51 - Die Kontraktphase der Mediation 6:52 - Konfliktmanager oder Mediator? 8:25 - Abschluss und Ausblick

In der Kontraktphase agieren wir noch nicht als Mediatoren, sondern als begrenzt beauftragte Berater des Konfliktsystems

Zusammenfassung

In dieser Episode des Podcasts zur Mediation besprechen wir die entscheidenden Aspekte der Konfliktberatung und der Rolle des Mediators zu Beginn eines Mediationprozesses - in der Kontraktphase. Ich erläutere, wie eine Anfrage zu einer Mediation nicht zwangsläufig zur Durchführung der Mediation führen muss, sondern oft eine erste Beratungsphase einschließt. Der Fall, der als Ausgangspunkt für diese Diskussion diente, zeigt eindrücklich, dass ich als Mediator in einer für mich vertrauten Organisation um Unterstützung gebeten wurde, hält jedoch auch die Herausforderung bereit, dass die Konfliktparteien mir unbekannt waren.

Ich thematisiere die Notwendigkeit von Unabhängigkeit und Neutralität in der Mediation, insbesondere wenn ein Unternehmen unter öffentlicher Beobachtung steht. In solchen Situationen ist es wichtig, dass der Mediator nicht nur extern, sondern auch emotional unbefangen ist, um das Vertrauen der Konfliktparteien, vor allem aber der Auftraggeber zu gewinnen. Dies führt uns zu dem entscheidenden Punkt, dass eine fundierte Beratung vor der offiziellen Mediation oft eine Voraussetzung ist, um letztendlich die Mediation selbst durchzuführen. Ich betone, dass die Mediation nicht isoliert betrachtet werden sollte; vielmehr ist der gesamte Kontext der Konfliktsysteme entscheidend.

Ein wesentlicher Aspekt, den ich herausstelle, ist die sogenannte Kontraktphase. Hier wird der Mediationsvertrag verhandelt und es wird geklärt, ob die Mediation ein geeignetes Verfahren für die Konfliktparteien ist. In dieser Phase agieren wir als Konfliktmanager und Verhandlungspartner, die die Parteien durch eine offene und beratende Diskussion führen, bevor wir in die Rolle des Mediators schlüpfen. Es ist von Bedeutung, dass wir uns bewusst sind, dass in der Anfangsphase der Mediation noch keine Allparteilichkeitsverpflichtung vertraglich besteht; wir sind vielmehr Berater, die eine objektive Perspektive einnehmen, um den Prozess zu fördern.

Ich erläutere weiter, dass die Kontraktphase nicht nur die Grundlage für die Mediation schafft, sondern auch dazu dient, Vertrauensverhältnisse aufzubauen und alle Beteiligten auf die anstehende Mediation, einschließlich der Allparteilichkeit(!) einzustimmen. Während dieses Prozesses ist es entscheidend, neutrale Distanz zu wahren und nicht als Mediator aufzutreten, bevor der Mediationsvertrag unterzeichnet ist. Diese Unterschiede in der Rolle, die ich als Mediator innehabe, sind essentiell, um das eigentliche Mediationsverfahren erfolgreich durchzuführen.

Abschließend betone ich, dass** die ersten Schritte im Mediationprozess nicht zu unterschätzen sind. Der Weg zu einer erfolgreichen Mediation erfordert Geduld, Sensibilität und vor allem das richtige Beratungshandwerk**. Ich hoffe, dass meine Überlegungen und Erkenntnisse aus der heutigen Episode dazu beitragen, dein eigenes Verständnis der Mediationspraxis zu vertiefen und dir bei deinen zukünftigen Herausforderungen hilfreich zur Seite zu stehen.

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #06 EdM - Gewalt und Mediation II - Der Vorwurf von Gewalt in der Mediation.
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07/26/21 • 10 min

Wie können Mediatoren auf einen Gewaltvorwurf in der Mediation reagieren?

Mehr zu Mediation: www.elemente-der-mediation.de Mehr zu INKOVEMA: www.inkovema.de Aus- und Fortbildung: https://inkovema.de/mediationsausbildung/

Einordnung: In der vorherigen Episode habe ich zwei Erscheinungsformen von Gewalt mit verschiedenen Anwendungsfeldern differenziert:

Gewalt tritt direkt als Kommunikationsform im Mediationsgespräch oder parallel, also zwischen den Gesprächsterminen auf. Diese Form von Beziehungsgewalt werde ich heute nicht vertiefen. Gewalt tritt aber auch in der Form aus, dass sie von den Konfliktparteien geschildert wird. Entweder als gemeinsame Erinnerung und damit allseits bejaht, was mitunter zu Entschuldigungen in der Mediation führen kann (dazu ein andermal mehr) oder die Gewaltschilderung wird von der Gegenseite bestritten. Um diese Konstellation soll es heute gehen, denn sie fordert die Mediatorin bzw. den Mediator besonders heraus.

Problemdarstellung: Wo liegt für den Dritten das Problem, wenn die Partei A der Partei B den Vorwurf macht, B hätte A Gewalt angetan; B hätte A aus Wut geschupst oder aus Ärger geschlagen.

Das Problem liegt im Auftrag, neutral und allparteilich zu agieren - und nicht jede Behauptung objektive Wahrheit zuzusprechen, dies aber auch nicht abzustreiten!

Denn weder können Sie der Schilderungen von A in einer Weise zustimmen, die der Wahrnehmung von B, der das abstreitet oder abstreiten wird, widerspricht, noch können Sie A ihre Wahrnehmung abstreiten, um dem potenziellen Bestreiten von B zu entsprechen. Sie sitzen zwar im Dreieck zueinander, aber beim Thema Gewalt schnell mal, wenn auch nur gefühlt, zwischen den Stühlen.

Sie können aber auch sich aus der Affäre ziehen und als Ausweg behaupten, darauf käme es nicht an, denn für die Beteiligten kommt es ganz offensichtlich darauf an! Ihnen ist das wichtig! Das wird häufig gemacht und mit dem Verfahren und der Dogmatik der Mediation begründet, dass es bei der Mediation nicht um die objektive Wahrheit gehe und deshalb keine Wahrheitssuche und -entscheidung in der Mediation erfolgt. Gesetz der Mediation. Pech für die Medianten. Damit müssen sie leben. Sie können ja die Mediation beenden. Aber das ist Quatsch mit Soße! Es interessiert doch die Medianten nicht, was in den Lehrbüchern zur Mediation steht und was deren Dogmatik ist...oh ja, wir können hier schon von der Dogmatik der Mediation sprechen. Nur keine falschen Berührungsängste, da geben sich Mediatorinnen und Juristinnen gar nichts.

Wie dem auch sei, so geht das in der Praxis leider - aber selten gut.

Versuchen Sie es lieber damit. Für die Parteien ist ihre Wahrheit wichtig. Und Partei A erinnert sich daran, von B geschlagen worden zu sein. B behauptet und hält das für wahr, dass das kein Schlag war, sondern ein Rempler beim Vorbeigehen. Ein Richter müsste das entscheiden, aber nicht Sie! Sie sind Konfliktvermittler, was eine schlechte Bezeichnung ist, weil sie nicht Konflikte vermitteln (und auch nicht ihre Lösung), sondern die Kommunikation darüber. Und hier haben Sie eine Partei A, die X glaubt und B, die Y glaubt. Und beide bearbeiten ihre Differenz in einer Mediation, wollen also eine Einigung finden, wie sie damit umgehen. Und wenn A und B an ihren Erinnerungen und Wahrheiten festhalten, dann ist das auch kein Beinbruch, Sie können dennoch und in diesem Falle unbedingt notwendig eine Einigung finden, wie sie damit umgehen möchten. Es ist für Beziehungen nichts Besonderes, dass sie unterschiedliche Erinnerungen haben, was geschehen ist und diese Dinge auch unterschiedlich bewerten. Das müssen jedoch A und B für sich entscheiden und kommunizieren. Dafür ist der Dritte unterstützend da. Und dabei sind folgende Fragen im Kern wichtig:

gegenüber A: 1. „Was bedeutet es für Sie, dass B die Dinge nicht so erinnert wie Sie und sie anders bewertet?“ 2. „Was bedeutet es für Sie, dass B sich nicht für das entschuldigt, was Sie als reales Geschehen erinnern?“ 3. „Wie wollen Sie damit umgehen im Hinblick auf Ihre Beziehungsgestaltung zu B, dass Sie keinen Konsens über das finden, was geschehen ist, möglicherweise aber über das, was sie noch miteinander schaffen wollen?“ gegenüber B: 1. „Was bedeutet es für Sie, dass A die Dinge anders erinnert und ihnen hier vorwirft, Gewalt angewendet zu haben, obschon sie das abstreiten?“ 2. „Was bedeutet diese Tatsache für Ihr gemeinsame Arbeits- bzw. Lebensbeziehung und deren Vertrauensgrundlage?

Der mediatorische Fallstrick in derartigen Situation ist der, dass Sie glauben, weil es ja nur eine Realität gibt, nur eine Vergangenheit und damit ein „entweder geschlagen oder nicht geschlagen“, in die (straf-)rechtliche Frage von Gewalt oder Nichtgewalt kommen, Lüge oder Wahrheit - ...

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Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast) - #22 EdM - Unfreiwillige Mediationen

#22 EdM - Unfreiwillige Mediationen

Episoden der Mediation (INKOVEMA-Podcast)

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07/12/24 • 18 min

Welche Mediationskonstellationen sind eindeutig unfreiwillig und damit keine erlaubte Mediation?

Das Merkmal der Freiwilligkeit ist ein konstitutives Merkmal der Mediation und Konkretisierung des Eigenverantwortlichkeitsprinzips, das die Mediation als Konfliktbearbeitungsverfahren überragt. Ohne Eigenverantwortlichkeit ist Mediation nicht durchführbar und damit auch nicht ohne Freiwilligkeit. ABER - und das ist wichtig - Mediation ist kein hedonistisches Verfahren. Für den Hedonismus ist das höchste ethische Prinzip das Streben nach Sinneslust und Sinnesgenuss. Und davon kann bei Mediation nicht die Rede sein.

Auch in einer Welt, die den Individualismus fördert, z.B. durch individuelle Rechte, Menschen- sowie auch Grundrechte, in dieser Welt, die sich granulär ausnimmt, singuläre Persönlichkeiten produziert, generell die Persönlichkeitsentfaltung und vor allem -entwicklung fordert, die das Selbstmanagement bis hin zur Selbstoptimierung belohnt, auch in dieser Welt ist Mediation keineswegs nur denjenigen vorbehalten, die darin Lust verspüren, an ihren Konflikten zu wachsen und Mediation als transformative Veranstaltung interpretieren.

Mediation findet im Prinzip auch dann freiwillig statt, wenn die Beteiligten Unlust, Unbehagen, ja mitunter auch Ekel und Entsetzen empfinden. Vergleichbare Phänomene, die Menschen freiwillig, wenn auch mit Unbehagen ausführen, ist das schlecht schmeckende Mittagessen, das sich gekauft wurde (aber Essen muss der Mensch ja!); die Ehe, die zwar aufgelöst werden könnte, zuweilen - aus medizinischer, Kindeswohl oder sonst dritter Sicht auch müsste, aber dennoch fortgeführt wird; ebenso das Arbeitsverhältnis, das keineswegs ein Zwangsverhältnis ist, erst recht nicht in einem Sozialstaat, in dem sich zunehmend mehr ein Arbeitnehmermarkt etabliert. Die Auflistung könnte noch um viele ähnliche Phänomen fortgeführt werden. Deutlich wird jedoch bereits hier, dass der Begriff der Freiwilligkeit nicht allein an subjektiven Empfindungen in einem subjektiv definierten Zeitmoment geknüpft werden kann, sondern sich diese Empfindungen in einem objektiven Korsett einfügen müssen. Oder kurz: Mediation ist keine hedonistische Veranstaltung, ich sage es gern noch einmal an dieser Stelle.

So hat schon die europäische Mediations-Richtlinie 2008/52/EG in Art. 3 betont, dass ein richterlicher Vorschlag, eine richterliche Anordnung oder eine gesetzliche Vorgabe zu einer Mediation möglich und rechtmäßig ist.

Und in der Praxis ist dieses Thema ebenso relevant wie verwirrend, fordert die Mediator*innen ebenso wie die Auftraggeberpersonen und Konfliktparteien gleichermaßen heraus. Bei mir jedenfalls sind die Mediationen schlichtweg ungezählt, bei denen ich mit den Konfliktparteien darüber sprechen musste, was Freiwilligkeit im Sinne des Gesetzes meint - und inwiefern sie freiwillig mitmachen (müssten).

Ebenso ist das Merkmal als gesetzliches Merkmal des § 1 Abs. 1 MediationsG umstritten. Danach ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren ist, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Und nach § 2 Abs. 2 MediationG hat sich die Mediationsperson zu vergewissern, ob die Konfliktparteien freiwillig an der Mediation teilnehmen. Also Gespräche zur Freiwilligkeit fordert das Mediationsgesetz!

Unter Jurist*innen ist dieses gesetzliche Merkmal auch umstritten - und Gerichte hatten bisher nicht viele Möglichkeiten, die Auslegung dieses Merkmals zu praktizieren und damit zu vertiefen.

Und unter Mediator*innen ist dieses Merkmal wohl noch mehr umstritten.

Deshalb ist es wichtig, die Fragestellungen klar zu definieren und sich über das Verhältnis von Recht und Mediation bewusst zu bleiben: Die Frage nach der Freiwilligkeit ist einerseits juristisch eine Frage der Rechtmäßigkeit der Mediation; aber andererseits und zudem(!) mediatorisch eine Frage nach der Praktikabilität der Mediation.

Auch wenn das Gesetz noch Freiwilligkeit erkennt, bedeutet das nicht, dass alle Mediatorinnen die Mediation auch durchführen würden. Unter professionellen Aspekten kann man als Mediatorin durchaus höhere Ansprüche an die Verfasstheit der Konfliktparteien stellen als das das Mediationsgesetz macht. Nur eben geringere Ansprüche reichen nicht aus. Das ist die Logik des Gesetzes.

Ich möchte mich in diesem praxisorientierten Lehrpodcast den unterschiedlichen Facetten dieses Merkmals in den kommenden Episoden nähern, anhand von Praxisfällen, soweit möglich, das Verständnis vertiefen.

Heute beginne ich damit, Fallkonstellationen zu verdeutlichen, in denen - soweit ich die Literatur und Meinungsvielfalt dazu überblicke - unzweifelhaft Unfreiwilligkeit gegeben ist. Widersprüche und andere Meinungen sind freilich erlaubt - und in den Kommentaren auf der Webseite oder in den Sozialen Medien bzw. per E-mail erwünscht.

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