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Auf dem Weg als Anwält:in - #154 Der Richter in der Rolle des Anklägers (Art. 9 StPO)

#154 Der Richter in der Rolle des Anklägers (Art. 9 StPO)

03/05/21 • 10 min

Auf dem Weg als Anwält:in

Heutiges Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist der Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO, Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. a EMRK). Sie betonen die Wichtigkeit der Trennung der Anklage- von der Richter-Funktion für die unvoreingenommene Beurteilung der Anklage. Thema ist weiter die Umgrenzungsfunktion der Anklage (Art. 350 Abs. 1 StPO), diese fixiert den Verfahrensgegenstand. Gleichzeitig kommt dieser eine Informationsfunktion zu (Art. 325 I StPO): Der Vorwurf muss so präzise umschrieben sein, dass die beschuldigte Person weiss, wogegen sie sich zu verteidigen hat. Nach Einreichung der Anklage hat ein Schuld-, Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu ergehen (Art. 329 IV StPO). Ist das Gericht der Ansicht, dass die Anklage den Sachverhalt nicht zureichend erfasst, kann es der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Ergänzung einräumen (Immutabilitätsgrundsatz, Art. 340 I lit. b i.V.m. Art. 333 StPO]).

Art. 9 StPO Anklagegrundsatz

  1. Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.
  2. Das Strafbefehls- und das Übertretungsstrafverfahren bleiben vorbehalten.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger

Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.

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Heutiges Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist der Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO, Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. a EMRK). Sie betonen die Wichtigkeit der Trennung der Anklage- von der Richter-Funktion für die unvoreingenommene Beurteilung der Anklage. Thema ist weiter die Umgrenzungsfunktion der Anklage (Art. 350 Abs. 1 StPO), diese fixiert den Verfahrensgegenstand. Gleichzeitig kommt dieser eine Informationsfunktion zu (Art. 325 I StPO): Der Vorwurf muss so präzise umschrieben sein, dass die beschuldigte Person weiss, wogegen sie sich zu verteidigen hat. Nach Einreichung der Anklage hat ein Schuld-, Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu ergehen (Art. 329 IV StPO). Ist das Gericht der Ansicht, dass die Anklage den Sachverhalt nicht zureichend erfasst, kann es der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Ergänzung einräumen (Immutabilitätsgrundsatz, Art. 340 I lit. b i.V.m. Art. 333 StPO]).

Art. 9 StPO Anklagegrundsatz

  1. Eine Straftat kann nur gerichtlich beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat.
  2. Das Strafbefehls- und das Übertretungsstrafverfahren bleiben vorbehalten.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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undefined - #153 Im Explorationsgespräch mit Prof. Dr. Habermeyer (Interview Teil 3/4)

#153 Im Explorationsgespräch mit Prof. Dr. Habermeyer (Interview Teil 3/4)

Der dritte Teil des Interviews von Duri Bonin mit Prof. Dr. Elmar Habermeyer dreht sich um das Explorationsgespräch, um deren Vorbereitung, die Belehrung, Gesprächsführung, den Vertrauensaufbau und die abzuhandelnden Themen. Namentlich interessiert Duri die Angaben des Exploranten zum Tatvorwurf und die Meinung von Elmar zur "die Persönlichkeit von Juristen spaltende" Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach Äusserungen des Beschuldigen im Exlorationsgespräch von der Justiz nicht wie Beweisaussagen behandelt werden sollen (Urteil 1B520/2017). Elmar macht deutlich, dass er als Gutachter nicht dafür da ist, das Delikt aufzuklären. Besprochen werden sodann die Dokumentation der sachverständigen Erhebungen sowie Risikobeurteilungsinstrumente. Duri moniert unter Bezug auf das Urteil (6B828/2018), dass sich Gutachter oftmals ob der Prognoseinstrumente von einer differenzierten Einzelfallanalyse entbunden sehen. Was macht einen guten Gutachter aus? Gemäss Elmar verhält es sich da ähnlich wie bei Anwälten, Richtern, Polizisten und Sozialarbeitern. Der vierte Teil des Interviews erscheint kommenden Dienstag.

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger

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undefined - #155 Wann sollte an der Qualität eines Gutachtens gezweifelt werden? (Prof. Dr. Habermeyer Teil 4/4)

#155 Wann sollte an der Qualität eines Gutachtens gezweifelt werden? (Prof. Dr. Habermeyer Teil 4/4)

Im letzten Teil des Interviews will Duri Bonin von Prof. Dr. Elmar Habermeyer wissen, wie er die Qualität der Gutachten beurteilt. Wie zu erfahren ist, hat Elmar in Deutschland eine diesbezügliche Studie durchgeführt (mit erschreckenden Ergebnissen). Teilt er die Ansicht von Duri, wonach sich die Justiz viel zu wenig mit dem Inhalt von Gutachten auseinandersetzt? Inwiefern ist menschliches Verhalten vorhersehbar? Ist sich die Justiz der realistischen Möglichkeiten von Gutachten hinreichend bewusst? Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht er bei der Gutachtenserstellung? Wann sollte an der Qualität eines Gutachtens gezweifelt werden? Was hält er von Privatgutachten? Was für Literaturempfehlungen hat Elmar für Anwälte, Staatsanwälte und Richter? Und zum Schluss: Wie würde sich Elmar bei einer Begutachtung verhalten?

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

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