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Kurzerklärt - Der Jurapodcast - ZR080 Zusammenhang von Leistungspflichten, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nichterfüllten Vertrags

ZR080 Zusammenhang von Leistungspflichten, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nichterfüllten Vertrags

05/12/25 • 18 min

Kurzerklärt - Der Jurapodcast

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch BGB AT

"Der Faust" ist inzwischen ein "Klassiker"; das Lehrbuch behandelt komprimiert und „auf den Punkt“ die Kernbereiche der Rechtsgeschäftslehre: Willenserklärungen, Vertragsschluss, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, Willensmängel, Boten und Stellvertreter:innen. Es wendet sich sowohl an Studienanfänger:innen als auch an Studierende höherer Semester, die schnell die wichtigsten und klausurrelevanten Bereiche wiederholen möchten."

📄 Beschreibung:

Wer zuerst leisten muss, verliert – oder? In dieser Folge schauen wir uns zwei wichtige Instrumente an, mit denen Schuldner ihre eigene Leistung zurückhalten dürfen: das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).

Wir klären:

• Wo liegt der Unterschied zwischen § 273 und § 320 BGB?

• Was ist ein Gegenseitigkeitsverhältnis – und was bedeutet Konnexität?

• Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Leistung zu Recht verweigert wird?

• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?

• Wie prüft man das Ganze sauber und klausurtauglich?

Mit dabei: praktische Beispiele zur Anwendung beider Vorschriften, der Unterschied zwischen dilatorischen und peremptorischen Einreden, sowie Hinweise zur Prüfungssystematik und zur prozessualen Folge: der Zug-um-Zug-Verurteilung.

🔑 Schlagwörter:

Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht

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• Warum sind beide Einreden nicht nur Schutz-, sondern auch Druckmittel?

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🔑 Schlagwörter:

Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, § 320 BGB, Gegenseitigkeitsverhältnis, Konnexität, Einrede, Zug-um-Zug, Verjährung, Treu und Glauben, Klausuraufbau, Prüfungsreihenfolge, dilatorische Einrede, Examensvorbereitung, Zivilrecht

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undefined - ÖR104 Öffentliches Baurecht | Drittschutz | Gebietsprägungserhaltungsanspruch & Gebietserhaltungsanspruch

ÖR104 Öffentliches Baurecht | Drittschutz | Gebietsprägungserhaltungsanspruch & Gebietserhaltungsanspruch

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Fallsammlung Europarecht

"Die Fallsammlung enthält alle wichtigen Entscheidungen zum Unionsrecht. 60 Jahre nach Van Gend & Loos und 70 Jahre nach der ersten Rechtssache 1/53, Verband deutscher Reeder geht die nunmehr 8. Auflage ausführlich auf Fragen des Klimawandels und der Rechtsstaatlichkeit ein."

📄 Kurzbeschreibung:

Was darf eigentlich in einem Wohngebiet gebaut werden – und was nicht? In dieser Folge steigen wir tiefer in den Drittschutz ein und klären, was generell drittschützende Normen sind, wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert und wo die Grenze zur Gebietsprägung liegt.

🧭Folgenbeschreibung:

In der zweiten Folge unserer Reihe zum Drittschutz im Baurecht geht’s um die Klassiker unter den drittschützenden Normen: die generell drittschützenden Vorschriften – allen voran die §§ 2–9 BauNVO. Wir erklären,

  • was genereller Drittschutz bedeutet,
  • wie der Gebietserhaltungsanspruch funktioniert,
  • warum ihr keine konkrete Beeinträchtigung nachweisen müsst
  • und wie ihr gebietsfremde Nutzungen sauber herausarbeitet.

Zum Schluss klären wir den Unterschied zum Gebietsprägungserhaltungsanspruch – also zur Frage, was passiert, wenn ein Vorhaben zwar formal zulässig ist, aber nicht zur tatsächlich gelebten Gebietsstruktur passt.

💡 Perfekt geeignet für alle, die wissen wollen, wie man eine Nachbarklage sicher strukturiert und was die BauNVO damit zu tun hat.

Schlagwörter:

Baurecht, Drittschutz, Gebietserhaltungsanspruch, BauNVO, allgemeines Wohngebiet, Baugebiete, Nachbarklage, öffentliches Recht, Kurzerklärt, Examensvorbereitung, Verwaltungsrecht, Jurastudium

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undefined - SR200 Gubener Hetzjagd: Selbstgefährdung & Versuch bei § 227 StGB | BGH, Beschl. v. 09.10.2002 – 5 StR 42/02

SR200 Gubener Hetzjagd: Selbstgefährdung & Versuch bei § 227 StGB | BGH, Beschl. v. 09.10.2002 – 5 StR 42/02

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht BT 2 – Vermögensdelikte

"Die Straftaten gegen das Vermögen sind Gegenstand dieses Buches. Das Lehrbuch, das inzwischen in 13. Auflage vorliegt, ist dort knapp gehalten, wo strafrechtsdogmatische Fragen keine nennenswerten praktischen Konsequenzen haben, und erörtert ausführlich jene umstrittenen Lehrsätze, die ausbildungs- und prüfungsrelevant sind. Auch jene Delikte, die Gegenstand des universitären Schwerpunktbereichs sind, werden eingehend dargestellt."

👩🏻‍⚖️Urteil der Folge

BGH, Urt. v. 7.8.2024 – 1 StR 430/23

📄 Beschreibung:

Exzess, Zurechnung, Gefahrzusammenhang – ein BGH-Urteil mit echtem Examenspotenzial.

In dieser Folge beleuchten wir das aktuelle Urteil des BGH vom 7. August 2024 und klären,

unter welchen Voraussetzungen ein tödlicher Messerstich einem Mittäter zugerechnet werden kann –

obwohl dieser gar kein Messer hatte und nichts von dessen Einsatz wusste

🧠 Im Mittelpunkt steht § 227 StGB – und das ungeschriebene Merkmal des spezifischen Gefahrzusammenhangs.

Wir erklären:

  • Warum § 227 StGB nur mit restriktiver Auslegung verfassungsrechtlich zulässig ist
  • Wann eine fahrlässige Zurechnung über § 18 StGB möglich ist
  • Was der BGH unter „tatbestandsspezifischer Gefahr“ versteht
  • Warum selbst ein Exzess unter bestimmten Umständen zurechenbar ist
  • Welche Rolle große Überzahl, Schlagstockeinsatz und fehlende Verteidigungsmöglichkeiten spielen

📚 Klausur-Insights:

  • Vorsicht bei vorschnellen Ausschlüssen der Zurechnung!
  • Schlagwort „Exzess“ ≠ Freispruch – es kommt auf die Vorhersehbarkeit an
  • Der BGH knüpft an die Handlung, nicht den Erfolg an
  • § 227 konsumiert § 224 – aber bei mehreren Geschädigten: Tatmehrheit (§ 53 StGB)

🔑 Schlagwörter:

§ 227 StGB, § 18 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, Mittäterexzess, spezifischer Gefahrzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Zurechnung, Vorhersehbarkeit, BGH 1 StR 430/23, Strafrecht AT, Examensklassiker, Konkurrenzlehre

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