
#597 Einvernahme der geschädigten Person: Rollenwechsel nach Art. 166 und Art. 178 StPO
04/09/24 • 20 min
Über das Wochenende hat Duri Bonin mit KI experimentiert und Musik kreiert. Er diskutiert mit Gregor Münch die Qualität und Fähigkeiten von KI in der Innovation. Das Gespräch schwenkt zu Covid-Betrugsfällen: Langsam sind die Fälle am Bundesgericht angelangt und es ist nun ein zur Publikation vorgesehener Entscheid erschienen. Weiter geht es mit Art. 166 StPO und damit die Einvernahme der geschädigten Person: Diese ist als Zeugin einzunehmen. Vorbehalten bleibt die Einvernahme als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO. Wieso sieht das Gesetz diese Regelung vor? Wie verhält es sich mit der Verwertbarkeit, wenn die gesetzlich vorgesehenen Rollen während des Strafverfahrens sich ändern? Zudem erörtern sie die Entschädigung von Zeugen. Fix besoldete Zeuginnen erhalten oft keine Entschädigung. Selbstständige haben nur Anspruch auf mässige Entschädigung. Schliesslich besprechen sie die Anwendung von Art. 167 StPO auf Auskunftspersonen nach Art. 178 StPO.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Urteil 6B_271/2022 vom 11.3.2024
- Art. 166 – Einvernahme der geschädigten Person
- Art. 167 – Zeugenentschädigung
- Art. 178 – Begriff Auskunftsperson
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
Über das Wochenende hat Duri Bonin mit KI experimentiert und Musik kreiert. Er diskutiert mit Gregor Münch die Qualität und Fähigkeiten von KI in der Innovation. Das Gespräch schwenkt zu Covid-Betrugsfällen: Langsam sind die Fälle am Bundesgericht angelangt und es ist nun ein zur Publikation vorgesehener Entscheid erschienen. Weiter geht es mit Art. 166 StPO und damit die Einvernahme der geschädigten Person: Diese ist als Zeugin einzunehmen. Vorbehalten bleibt die Einvernahme als Auskunftsperson nach Art. 178 StPO. Wieso sieht das Gesetz diese Regelung vor? Wie verhält es sich mit der Verwertbarkeit, wenn die gesetzlich vorgesehenen Rollen während des Strafverfahrens sich ändern? Zudem erörtern sie die Entschädigung von Zeugen. Fix besoldete Zeuginnen erhalten oft keine Entschädigung. Selbstständige haben nur Anspruch auf mässige Entschädigung. Schliesslich besprechen sie die Anwendung von Art. 167 StPO auf Auskunftspersonen nach Art. 178 StPO.
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den "Heiligen Stunden" des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Urteil 6B_271/2022 vom 11.3.2024
- Art. 166 – Einvernahme der geschädigten Person
- Art. 167 – Zeugenentschädigung
- Art. 178 – Begriff Auskunftsperson
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#596 Strafverteidiger:innen: Mehr als lästige Schmeissfliegen
50 goldene Regeln der Strafverteidigung, inspiriert von Wim Wenders (42-45)
Zum vorletzten Mal sind die goldenen Regeln des Filmemachens von Wim Wenders Gesprächsgrundlage von Nina Langner und Duri Bonin. Sie kommen darauf zu sprechen, wie wichtig Replik und Duplik in der Hauptverhandlung sind? Wie sinnvoll es ist, kurzfristig Änderungen am Plädoyer vorzunehmen. Was ist bei der Vorbereitung von Einvernahmen zu beachten? Was sind kleine Erfolge in der Strafverteidigung, die man von aussen gar nicht sieht? Wann ist man stolz auf seinen Mandanten? Was gewinnt der Rechtsstaat, wenn der Strafverteidigung Wirkungsmacht zuerkannt wird?
Die besprochenen Regeln: 42. Passe keine Romane an. 43. Wenn dein Dolly-Grip mürrisch ist oder deine Elektriker die Aufnahme hassen, wird das alles im Film zu sehen sein. (Auch, wenn du verstopft bist...) 44. Halte deine Rede zum Rohschnitt, deine Rede bei der Vorführung für Cast und Crew und deine Oscar-Rede kurz. 45. Manche Schauspieler verbessern ihren Dialog tatsächlich in der ADR.
50 goldene Regeln der Strafverteidigung:
- 1-5 - Wenn du nichts zu sagen hast, fühl dich nicht verpflichtet, so zu tun, als ob du es tätest
- 6-14 - Die Staatsanwaltschaft droht die Strafverteidigung abzuhängen
- 15-23 - Verliebe dich niemals in die/den Beschuldigten!
- 24-32 - Plädoyers: Echte Überzeugung oder nur Show?
- 33-37 - Die Nachbearbeitung von Einvernahmen
- 38-41 - Liebesbeziehungen in der Strafjustiz
Links zu diesem Podcast:
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Anwaltskanzlei von Nina und Duri
- Titelbild bydanay
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Nächste Episode

#598 Grenzen der Belastbarkeit: Burnout-Risiko bei juristischen Berufen
Gespräch mit Dr. Sebastian Haas über Burnout bei Anwälten, Staatsanwälten, Richtern & Polizisten
Im Podcast von Duri Bonin diskutiert Dr. Sebastian Haas, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Spezialisierung auf Burnout und Belastungskrisen, ob Anwält:innen, Staatsanwält:innen sowie Richter:innen ein erhöhtes Risiko für Burnout und psychische Probleme aufweisen. Es wird diskutiert, wann der Übergang von situativem Stress zu Burnout als überschritten gilt und welche Anzeichen darauf hindeuten, dass eine Person nicht mehr im Bereich der psychischen Gesundheit agiert. Ein zentraler Punkt ihrer Diskussion ist die Feststellung, dass juristische Berufe durch hohe Anforderungen, ständigen Zeitdruck und die Notwendigkeit, komplexe Fälle zu lösen, gekennzeichnet sind. Diese Faktoren können zu einem erhöhten Stressniveau führen, das, wenn es über einen längeren Zeitraum anhält, das Risiko von Burnout und anderen psychischen Problemen erhöht. Die hierzu vorliegenden statistischen Zahlen sind alarmierend. So ergab eine Umfrage unter Rechtsanwält:innen, dass sich 31,2 % deprimiert fühlten, 64 % unter Angstzuständen litten, 10,1 % ein Alkoholproblem und 2,8 % ein Drogenproblem attestierten.
Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige ...) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.
Links zu diesem Podcast:
- Mein Gast Sebastian Haas
- Klinik Hohenegg
- Surveyed lawyers report they experience burnout in their jobs more than half the time
- Lawyer Burnout: Stopping it Before it Starts
- SEB - Schweizer Expertennetzwerk für Burnout
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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