
UN-Resolution zum sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen und die Rolle westlicher Staaten
12/14/23 • 6 min
Die UN-Vollversammlung hat am 12. Dezember 2023 per Resolution einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Gazastreifen verlangt. Der von Ägypten eingebrachte Antrag erreichte am Dienstag in New York die notwendige Zweidrittelmehrheit. 152 Länder stimmten dafür, zehn dagegen. 23 Länder enthielten sich. Dabei war das Abstimmungsverhalten der NATO- und auch der EU-Mitgliedsstaaten einmal mehr nicht einheitlich. Von Jürgen Hübschen.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Von diesen Staaten stimmten gegen die Resolution:
Österreich, Tschechien und die USA
Von diesen Staaten stimmten für die Resolution:
Albanien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Kanada, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Türkei
Von diesen Staaten enthielten sich:
Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Ungarn
Das Auswärtige Amt erklärte zum deutschen Abstimmungsverhalten im Rahmen seiner „werteorientierten Außenpolitik“, die Resolution habe Deutschland „vor eine schwere Entscheidung“ gestellt. „Wir wollen das unerträgliche Leid der Menschen beenden – in Israel und in Gaza.“ Die Resolution fordere einen „pauschalen Waffenstillstand, sagt aber nicht, warum Israel gezwungen ist, sich zu verteidigen: „Weil die Hamas Israel am 7.10. barbarisch angegriffen hat. Und weil die Hamas Israel weiterhin vernichten will.“ Deswegen habe Deutschland nicht zustimmen können – aber weil man sich dafür einsetzen wolle, das Leid der Palästinenser zu beenden, habe man auch nicht dagegen stimmen können.
Bewertung des Abstimmungsverhaltens der NATO- und/oder der EU-Mitgliedsstaaten
Weder die NATO noch die EU haben es geschafft, ihre Geschlossenheit durch ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu unterstreichen. Ganz offensichtlich ist drei dieser Staaten die humanitäre Lage der Menschen im Gazastreifen egal, sodass sie die Resolution abgelehnt haben. Ob das aus Solidarität zu Israel und/oder zu den USA der Fall war oder aus eigener Überzeugung, kann man letztlich nicht beurteilen. Die Staaten, die für einen humanitären Waffenstillstand gestimmt haben, halten die Verbesserung der unerträglichen humanitären Lage der Palästinenser für wichtiger als die Wiederholung der seitens der UNO bereits eindeutig erfolgten Verurteilung des Hamas-Überfalls vom 7. Oktober 2023.
Die neun Staaten, die sich enthalten haben, waren nicht in der Lage oder vielleicht einfach zu feige, klar Position zu beziehen, ob ihnen das Leiden der Bevölkerung wichtiger war als eine erneute Verurteilung der Hamas, und haben sich deshalb vor einer Entscheidung gedrückt. Dabei ist unklar, ob das aus Überzeugung oder letztlich aus Angst vor möglichen Konsequenzen aus einer Zustimmung oder sogar Ablehnung geschehen ist. Die Aussage des deutschen Außenministeriums, „Wir wollen das unerträgliche Leid der Menschen beenden – in Israel und in Gaza“, ist aus meiner Sicht nicht nur unerklärlich, sondern im Grunde menschenverachtend. Hier werden politischen Prinzipien, nämlich vor allem der Solidarität mit Israel und dem Schulterschluss mit den USA Vorrang eingeräumt vor der Menschlichkeit, die in einer werteorientierten Außenpolitik den höchsten Stellenwert haben müsste. Um diese Tatsache nicht zu deutlich werden zu lassen, hat man sich der Stimme enthalten, einmal mehr nach dem Prinzip: „Wasch’ mich, aber mach’ mich nicht nass.“
Der ehemalige und jetzt verstorbene amerikanische Außenminister Henry Kissinger, dessen Lebenswerk man sicherlich sehr unterschiedlich bewerten kann und aus meiner Sicht auch muss, hat einmal auf die Forderung, die USA müsste ihre Politik mehr mit Europa abstimmen, dem Sinne nach gesagt: „Ich bin bereit dazu, aber nennen Sie mir die Telefonnummer Europas.“ Gemeint war damit, dass Europa nicht mit einer Stimme spricht, und genau das hat die EU durch ihr unterschiedliches Abstimmungsverhalten erneut bewiesen, das sogar in den baltischen Staaten nicht einheitlich war.
Vor diesem Hintergrund, dass noch nicht einmal eine abgestimmte Position zu einem Waffenstillstand möglich war, scheint es ausgeschlossen zu sein, dass es von der EU eine realistische Initiative gibt, um den Nahost-Krieg zu beenden.
Titelbild: Shutterstock / lev radin
Mehr zum Thema:Olaf Scholz zu Gaza: Israel ist dem Völkerrecht verpflichtet und handelt dementsprechend
Deutschlands „Solidarität mit Israel“ bedarf dringend einer Präzisierung
Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Inte...
Die UN-Vollversammlung hat am 12. Dezember 2023 per Resolution einen sofortigen humanitären Waffenstillstand im Gazastreifen verlangt. Der von Ägypten eingebrachte Antrag erreichte am Dienstag in New York die notwendige Zweidrittelmehrheit. 152 Länder stimmten dafür, zehn dagegen. 23 Länder enthielten sich. Dabei war das Abstimmungsverhalten der NATO- und auch der EU-Mitgliedsstaaten einmal mehr nicht einheitlich. Von Jürgen Hübschen.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Von diesen Staaten stimmten gegen die Resolution:
Österreich, Tschechien und die USA
Von diesen Staaten stimmten für die Resolution:
Albanien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Kanada, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Türkei
Von diesen Staaten enthielten sich:
Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Ungarn
Das Auswärtige Amt erklärte zum deutschen Abstimmungsverhalten im Rahmen seiner „werteorientierten Außenpolitik“, die Resolution habe Deutschland „vor eine schwere Entscheidung“ gestellt. „Wir wollen das unerträgliche Leid der Menschen beenden – in Israel und in Gaza.“ Die Resolution fordere einen „pauschalen Waffenstillstand, sagt aber nicht, warum Israel gezwungen ist, sich zu verteidigen: „Weil die Hamas Israel am 7.10. barbarisch angegriffen hat. Und weil die Hamas Israel weiterhin vernichten will.“ Deswegen habe Deutschland nicht zustimmen können – aber weil man sich dafür einsetzen wolle, das Leid der Palästinenser zu beenden, habe man auch nicht dagegen stimmen können.
Bewertung des Abstimmungsverhaltens der NATO- und/oder der EU-Mitgliedsstaaten
Weder die NATO noch die EU haben es geschafft, ihre Geschlossenheit durch ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu unterstreichen. Ganz offensichtlich ist drei dieser Staaten die humanitäre Lage der Menschen im Gazastreifen egal, sodass sie die Resolution abgelehnt haben. Ob das aus Solidarität zu Israel und/oder zu den USA der Fall war oder aus eigener Überzeugung, kann man letztlich nicht beurteilen. Die Staaten, die für einen humanitären Waffenstillstand gestimmt haben, halten die Verbesserung der unerträglichen humanitären Lage der Palästinenser für wichtiger als die Wiederholung der seitens der UNO bereits eindeutig erfolgten Verurteilung des Hamas-Überfalls vom 7. Oktober 2023.
Die neun Staaten, die sich enthalten haben, waren nicht in der Lage oder vielleicht einfach zu feige, klar Position zu beziehen, ob ihnen das Leiden der Bevölkerung wichtiger war als eine erneute Verurteilung der Hamas, und haben sich deshalb vor einer Entscheidung gedrückt. Dabei ist unklar, ob das aus Überzeugung oder letztlich aus Angst vor möglichen Konsequenzen aus einer Zustimmung oder sogar Ablehnung geschehen ist. Die Aussage des deutschen Außenministeriums, „Wir wollen das unerträgliche Leid der Menschen beenden – in Israel und in Gaza“, ist aus meiner Sicht nicht nur unerklärlich, sondern im Grunde menschenverachtend. Hier werden politischen Prinzipien, nämlich vor allem der Solidarität mit Israel und dem Schulterschluss mit den USA Vorrang eingeräumt vor der Menschlichkeit, die in einer werteorientierten Außenpolitik den höchsten Stellenwert haben müsste. Um diese Tatsache nicht zu deutlich werden zu lassen, hat man sich der Stimme enthalten, einmal mehr nach dem Prinzip: „Wasch’ mich, aber mach’ mich nicht nass.“
Der ehemalige und jetzt verstorbene amerikanische Außenminister Henry Kissinger, dessen Lebenswerk man sicherlich sehr unterschiedlich bewerten kann und aus meiner Sicht auch muss, hat einmal auf die Forderung, die USA müsste ihre Politik mehr mit Europa abstimmen, dem Sinne nach gesagt: „Ich bin bereit dazu, aber nennen Sie mir die Telefonnummer Europas.“ Gemeint war damit, dass Europa nicht mit einer Stimme spricht, und genau das hat die EU durch ihr unterschiedliches Abstimmungsverhalten erneut bewiesen, das sogar in den baltischen Staaten nicht einheitlich war.
Vor diesem Hintergrund, dass noch nicht einmal eine abgestimmte Position zu einem Waffenstillstand möglich war, scheint es ausgeschlossen zu sein, dass es von der EU eine realistische Initiative gibt, um den Nahost-Krieg zu beenden.
Titelbild: Shutterstock / lev radin
Mehr zum Thema:Olaf Scholz zu Gaza: Israel ist dem Völkerrecht verpflichtet und handelt dementsprechend
Deutschlands „Solidarität mit Israel“ bedarf dringend einer Präzisierung
Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Inte...
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„Was interessiert mich mein (grünes) Geschwätz von gestern“: Kein Umweltschutz – und nicht mal „Klimaschutz“. Dafür Wirtschaftskrieg
Mit der sympathischen Pose der „Klimaretter“ gelingt es den Grünen, Folgen der eigenen eiskalten Politik auf anderen Feldern weichzuzeichnen. Aber selbst wenn man dem teilweise in seiner Absolutheit zu hinterfragenden offiziellen „Klima-Narrativ“ umfänglich folgt: Selbst dann sind die Grünen nun die falsche Partei – denn die Politik der Grünen bedeutet auch innerhalb dieses Narrativs keinen Klimaschutz. Die Klimapolitik in ihrer praktizierten Form ist zudem kein Umweltschutz, oft sogar das Gegenteil. Endlich wird das auch einigen kritischen Bürgern in „grünen“ Kreisen bewusst. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Das Schlagwort „linksgrün“ ist Nonsens: Dass die reale Politik der Grünen, jenseits der Plakate und Slogans, nicht „links“ ist, sondern teilweise US-Lobbyismus in einer aggressiven Form darstellt, sollte inzwischen klar sein. Aber diese Politik ist ja noch nicht einmal „grün“ im Sinne von „die Natur schützend“. Immerhin spricht sich das nun auch in grünen Kreisen langsam herum: Selbst der BUND zieht eine sehr kritische ökologische Bilanz von zwei Jahren Ampelregierung. Und Oppositionelle bei den Grünen beklagen eine Fixierung auf den Klimaschutz und fordern eine „Öko-Wende“ der Partei – zu beiden Punkten folgen weiter unten Links und Infos.
Alle Parteien der Ampelregierung sind scharf zu kritisieren. Aber was die Themen Krieg und Energieversorgung angeht, tun sich innerhalb der Bundesregierung die Grünen als besonders destruktive und ideologische Kraft hervor.
Zum hier verwendeten Ausdruck „offizielles Klima-Narrativ“: Der soll einerseits Distanz zum absoluten und mit computergestützten Horror-Szenarien arbeitenden Stil herstellen, wie er momentan in vielen Medien, bei den Grünen oder von manchen Klimaaktivisten formuliert wird. Der Begriff soll andererseits aber keineswegs die inhaltlichen Aussagen, die aus dem Mainstream der Klima-Bewegung kommen, pauschal in Zweifel ziehen. Auch wenn man grundsätzlich vielen offiziellen Aussagen zum diskutierten Klimawandel zustimmen sollte, kann man zu völlig anderen Ergebnissen kommen, was die Reaktion darauf angeht – unter vielem anderen, wie man die sozialen Folgen einer Klimapolitik auffängt und wer dafür finanziell in die Verantwortung genommen wird.
LNG: Was interessiert mich mein grünes Geschwätz von gestern?
Neben vielen anderen Punkten wird der grüne Etikettenschwindel und die radikale inhaltliche Kehrtwende am Beispiel Frackinggas deutlich. Der Preis für den auch und vor allem von den Grünen forcierten Wirtschaftskrieg gegen Russland (und damit gegen die deutsche Energieversorgung) ist der massive Bezug dieses LNG-Gases. Noch im Herbst 2020 hieß es dagegen im Redaktionsnetzwerk Deutschland vonseiten der Grünen:
„‚Die Bewertung des Umweltministeriums lässt nur einen Schluss zu: Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas muss ausgeschlossen werden’, sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden, dem RND. ‚Außerdem brauchen wir auch einen verlässlichen Importstopp für Frackinggas‘, so die Grünen-Abgeordnete weiter. Fracking gefährde gleichermaßen Umwelt und Gesundheit sowie den Klimaschutz. ‚Die von der Bundesregierung zugelassene Erprobung dieser Technologie in Deutschland muss so schnell wie möglich widerrufen werden‘, forderte Verlinden. ‚Wir brauchen ein ausnahmsloses Verbot von Fracking für Gas und Öl.‘“
Aber was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Heute wissen wir, dass diese grünen Worte keinen Wert hatten: Wirtschaftskrieg, antirussische Ideologie und US-Interessen waren wichtiger: Auch und vor allem wegen grüner Politik entstehen massive LNG-Kapazitäten in Deutschland. Wie absurd diese Entwicklung auch innerhalb des offiziellen Klima-Narrativs ist, zeigt eine Studie über die tatsächliche, destruktive Wirkung von Frackinggas, über die Jens Berger gerade im Artikel „Klimapolitik paradox: LNG-Gas aus den USA ist bis zu dreimal so klimaschädlich wie Kohle“ geschrieben hat:
„Um es zusammenzufassen: Wenn Deutschland plant, ‚klimaneutral‘ zu werden, geht es dabei um eine rein statistische Rechengröße, die nur die Emissionen in Deutschland, aber nicht die Emission erfasst, die bei der Förderung, Produktion, Verarbeitung und dem Transport entstehen. Das macht klimapolitisch natürlich gar keinen Sinn, da es der Atmosphäre herzlich egal ist, ob die CO2- und Methanemission nun in Texas oder Castrop-Rauxel entstehen. Die Bundesregierung rechnet sich ihre Energiewende schön und reduziert dabei nicht etwa die klimarelevanten Emissionen, sondern steigert sie.
Wieder e...
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Komplette Familie deutscher Staatsbürger im Gazastreifen ausgelöscht – Was sagt die Bundesregierung?
Eine sechsköpfige Familie deutscher Staatsbürger ist, wie erst jetzt bekannt wurde, bei einem israelischen Bombenangriff Ende Oktober auf ein Wohnhaus in Gaza getötet worden: Der Vater, Anästhesist in einer Dortmunder Klinik, die Mutter und ihre vier Kinder im Alter von zehn bis unter einem Jahr. Das Auswärtige Amt bestätigte am 11. Dezember den Tod der Familie, erklärte aber zugleich, „dass wir uns grundsätzlich zu Einzelfällen nicht äußern“. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob diese Aussage generell für alle Fälle gilt, in denen deutsche Staatsbürger durch mutmaßlich völkerrechtswidrige Angriffe einer staatlichen Armee auf zivile Ziele getötet werden. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Es handelt sich um die deutsch-palästinensische Familie Abujadallah. Der Vater, Yousef Abujadallah, hatte gerade seine Facharztausbildung abgeschlossen und hätte eigentlich am 1. November seine neue Stelle in einer Dortmunder Klinik antreten sollen. Zuvor wollte der Anästhesist aber noch kurz seine Familie in Gaza besuchen. Dort wurde aber er, seine Frau Ayah, der älteste Sohn Salahuddin, der Mitte Dezember seinen elften Geburtstag gefeiert hätte, der neunjährige Mohammad, der dreijährige Abdulrahman sowie der jüngste Sohn Omar, der noch nicht einmal das erste Lebensjahr erreichte hatte, am 25. Oktober im Wohnzimmer ihres Hauses von israelischen Bomben getötet.
Es ist der erste öffentlich bestätigte Fall, dass deutsche Staatsbürger durch israelische Bombardierungen ziviler Ziele getötet worden sind. Das bisherige Medienecho in Deutschland zu dem Fall ist mehr als überschaubar. Eine Ausnahme bildet die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung, die in einem Beitrag unter dem Titel „Familie Abujadallah lebt nicht mehr“ biografische Hintergrundinformationen und Alltagsbilder der getöteten Familienmitglieder präsentierte sowie Freunde und Familienangehörige zu Wort kommen ließ. Das Porträt der getöteten Familie ist allerdings, nicht frei von einem gewissen Zynismus, hinter einer Bezahlwand (Paywall) versteckt.
Quelle: Screenshot von sueddeutsche.de
Das Auswärtige Amt wollte sich auf Nachfrage der NachDenkSeiten weder näher zu dem Fall äußern noch in irgendeiner Form die Auslöschung einer kompletten Familie deutscher Staatsbürger verurteilen oder deren Tötung aus völkerrechtlicher Perspektive einordnen. Auch zum völkerrechtswidrigen Einsatz von weißem Phosphor durch die israelische Armee, wie er mittlerweile von zahlreichen internationalen Organisationen bestätigt wird, wollte sich das AA nicht näher äußern:
Auszug aus dem Protokoll der Regierungspressekonferenz in der BPK vom 13. Dezember 2023:
Frage Warweg
Im Gazastreifen wurde durch ein israelisches Bombardement eine sechsköpfige Familie deutscher Staatsbürger getötet. Der Vater war Anästhesist im Dortmunder Klinikum, die Kinder hatten ein Alter von zehn bis unter einem Jahr. Ich war jetzt überrascht, im Protokoll vom Montag zu sehen, dass die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt diesen Fall zwar bestätigt, aber dann erklärt hat, Sie würden grundsätzlich zu solchen Einzelfällen keine weitere Stellungnahme vornehmen.
Meine Verständnisfrage: Verstehe ich das richtig, dass man grundsätzlich bei der Tötung einer kompletten Familie deutscher Staatsbürger diesen Fall nicht weiter kommentiert, egal ob die Bombardierung mutmaßlich völkerrechtswidrig durch israelisches, russisches, iranisches oder US-amerikanisches Militär vorgenommen wird?
Deschauer (AA)
Herr Warweg, ich mache mir die Kombination der verschiedenen Elemente und Vorwürfe in Ihrer Fragestellung erst einmal
Zusatz Warweg
Welche sollen das gewesen sein?
Deschauer (AA)
dass wir nicht kommunizieren a priori nicht zu eigen; denn das tun wir. Und zwar hat mein Kollege eine Frage zu genau zu diesem Fall, der uns bekannt ist und zu dem wir hier Stellung genommen haben, am Montag beantwortet und dann auch noch in einem ausführlicheren „Unter-drei“-Teil just weil es sich um grundsätzliche Kommunikation auch handelt, dass wir zu Konsularfällen im Detail auch aufgrund des Persönlichkeitsrechts nicht detailliert Auskunft geben noch einmal Stellung genommen. Darauf verweise ich sehr gerne. Das ist zwei Tage her. Insofern ist, glaube ich, die vollumfängliche Antwort bereits vonseiten der Bundesregierung gegeben worden.
Zusatzfrage Warweg
Gut, aber Sie müssen jetzt auch den Leser des Protokolls verstehen. Die Protokolle sind zumind...
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