
8 Krypto-Gesetze!
04/21/25 • 56 min
Kaum ein Tag vergeht, an dem ich nicht mit einer regulatorischen Frage konfrontiert werde. Digitale Währungen haben in den letzten Jahren sowohl für private als auch institutionelle Anleger massiv an Bedeutung gewonnen. Parallel dazu ist die Zahl der Krypto-Transaktionen – insbesondere Wallet-zu-Wallet-Transfers – stark gestiegen.
Inzwischen greifen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die Kryptowährungen wie Bitcoin regulieren. Zum 01.01.2026 tritt mit der DAC8-Verordnung eine weitere Verschärfung in Kraft. Doch schon heute gelten umfassende Dokumentationspflichten, die Sie als Krypto-Anleger unbedingt kennen und beachten sollten.
Bereits seit Jahresbeginn müssen Sie sich bei Einzahlungen auf Kryptobörsen auf strengere Identitätsprüfungen sowie Nachweise zur Mittelherkunft und Wallet-Eigentümerschaft einstellen. Die neue europäische Regulierung MiCA fordert eine konsequente Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Auch Auszahlungen unterliegen mittlerweile weitreichenden Kontrollmechanismen – vor allem bei Übertragungen auf externe Wallets. Neu hinzugekommen ist zudem eine detaillierte Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gegenüber den Finanzbehörden. Besonders relevant: Seit März 2025 gelten verschärfte Regeln bei Auslandssachverhalten – viele Kryptobörsen haben ihren Sitz im Ausland. Die Finanzverwaltung verlangt von Ihnen einen regelmäßigen und vollständigen Abruf Ihrer Transaktionsdaten von zentralen Handelsplattformen. Bedenken Sie: Sie können jederzeit Post in Form eines sogenannten Einzelauskunftsersuchens Ihres Finanzamts erhalten.
Mit diesen Entwicklungen und den wichtigsten acht Regularien befasse ich mich in der aktuellen Ausgabe meines Podcasts „Millers Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
Kaum ein Tag vergeht, an dem ich nicht mit einer regulatorischen Frage konfrontiert werde. Digitale Währungen haben in den letzten Jahren sowohl für private als auch institutionelle Anleger massiv an Bedeutung gewonnen. Parallel dazu ist die Zahl der Krypto-Transaktionen – insbesondere Wallet-zu-Wallet-Transfers – stark gestiegen.
Inzwischen greifen zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die Kryptowährungen wie Bitcoin regulieren. Zum 01.01.2026 tritt mit der DAC8-Verordnung eine weitere Verschärfung in Kraft. Doch schon heute gelten umfassende Dokumentationspflichten, die Sie als Krypto-Anleger unbedingt kennen und beachten sollten.
Bereits seit Jahresbeginn müssen Sie sich bei Einzahlungen auf Kryptobörsen auf strengere Identitätsprüfungen sowie Nachweise zur Mittelherkunft und Wallet-Eigentümerschaft einstellen. Die neue europäische Regulierung MiCA fordert eine konsequente Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Auch Auszahlungen unterliegen mittlerweile weitreichenden Kontrollmechanismen – vor allem bei Übertragungen auf externe Wallets. Neu hinzugekommen ist zudem eine detaillierte Darstellung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gegenüber den Finanzbehörden. Besonders relevant: Seit März 2025 gelten verschärfte Regeln bei Auslandssachverhalten – viele Kryptobörsen haben ihren Sitz im Ausland. Die Finanzverwaltung verlangt von Ihnen einen regelmäßigen und vollständigen Abruf Ihrer Transaktionsdaten von zentralen Handelsplattformen. Bedenken Sie: Sie können jederzeit Post in Form eines sogenannten Einzelauskunftsersuchens Ihres Finanzamts erhalten.
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Bitcoin: Pizza bis Penthouse!
Bitcoin wurde von Satoshi Nakamoto ursprünglich als digitales Zahlungsmittel erfunden – und manche Pioniere nutzten es tatsächlich auch so. Eine neue Analyse zeigt, welche realen Käufe mit Bitcoin zu den spektakulärsten aller Zeiten zählen. Viele davon erscheinen im Rückblick geradezu unglaublich: Was damals wenige Tausend Dollar wert war, entspricht heute – bei einem Kurs von rund 81.500 US-Dollar pro Bitcoin – oft einem Millionen- oder gar Milliardenbetrag. Hier sind die bemerkenswertesten Transaktionen in chronologischer Reihenfolge:
2010 – 2 Pizzen für 10.000 BTC: Der erste dokumentierte Kauf mit Bitcoin: Laszlo Hanyecz zahlte im Mai 2010 10.000 BTC für zwei Pizzen von Papa John’s. Damals waren sie rund 40 US-Dollar wert – heute über 814 Millionen Dollar.
2013 – Trump-Wohnung und ein Toyota Prius: Ein Apartment im Trump SoHo (heute „The Dominick“) wurde im Juli 2013 für 25.500 BTC verkauft – heute ein Gegenwert von rund 2,08 Milliarden Dollar, der teuerste Bitcoin-Kauf der Geschichte. Im selben Jahr kaufte Investor Michael Tozoni einen gebrauchten Toyota Prius für 1.000 BTC – heute gut 81 Millionen Dollar wert.
2014 – Space-Tickets, Bali-Villa und ein Seegrundstück: Die Winklevoss-Zwillinge reservierten sich im März 2014 zwei Plätze in Virgin Galactics SpaceShipTwo – für 900 BTC, heute fast 73 Millionen Dollar. Ebenfalls 2014 wurde eine Luxusvilla auf Bali für 800 BTC gekauft (heute rund 65 Millionen) und ein begehrtes Grundstück am Lake Tahoe für 2.739 BTC – heute 223 Millionen Dollar wert.
2018 – Villa in Miami: Ein sieben Schlafzimmer großes Haus in Miami wurde 2018 für 455 BTC verkauft – damals etwa 6 Millionen Dollar, heute mehr als 37 Millionen.
2021 – Penthouse in Miami: 2021 wechselte ein Penthouse mit vier Schlafzimmern im Stadtteil Surfside für 613 BTC den Besitzer. Der heutige Wert der Bitcoins: rund 50 Millionen Dollar.
2022 – Seevilla in Austin und eine Luxusyacht: Scooter Braun verkaufte eine Seevilla in Austin, Texas, für 417 BTC – heute über 33 Millionen Dollar. Im selben Jahr wurde die 40 Meter lange Motor-Yacht Benetti Oryx für 290 BTC gekauft – mit aktuellem Gegenwert von über 23 Millionen Dollar.
Dieser Thematik widme ich mich auch in meinem aktuellen Podcast von "Millers Kryptowoche".
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Staatsanleihen auf Ethereum!
Zahlreiche Marktteilnehmer richten ihren Fokus weiterhin auf den Aufbau staatlicher Krypto-Reserven – insbesondere in Bezug auf Bitcoin und die Entwicklungen in den USA. Das von Präsident Trump erlassene Dekret (Executive Order) wirkt trotz jüngster Kurseinbrüche mittel- bis langfristig positiv, da Bitcoin darin offiziell als „digitales Gold“ bezeichnet wird. Um diese Maßnahme rechtlich abzusichern, soll künftig der „Bitcoin Act“ eine gesetzliche Grundlage schaffen. Am 11. März 2025 hat der Vermögensverwalter Bitwise einen neuen ETF mit dem Namen „Bitcoin Corporate Treasury“ aufgelegt. Dieser investiert in Unternehmen, die mindestens 1.000 Bitcoin in ihren Unternehmensreserven halten.
Weniger Beachtung findet derzeit die Tokenisierung realer Vermögenswerte (Real World Assets, RWAs). Dabei werden beispielsweise Staatsanleihen, Immobilien oder Rohstoffe über die Blockchain abgebildet. Besonders im Bereich der US-Staatsanleihen hat sich Ethereum als führende Plattform etabliert – bereits 75 % aller tokenisierten Treasuries laufen über Ethereum. Das aktuelle Volumen liegt bei über 6 Milliarden US-Dollar – mit stark wachsender Tendenz.
Verglichen mit dem Gesamtmarkt von rund 27 Billionen US-Dollar bleibt der Tokenisierungsanteil allerdings noch marginal. Die tokenisierten Anleihen machen weniger als 0,025 % aus. Dabei liegt das tägliche Handelsvolumen klassischer US-Staatsanleihen bei über 1 Billion US-Dollar, was die enorme Bedeutung dieses Marktes verdeutlicht. Gerade hier liegt großes Potenzial: Mit wachsender regulatorischer Klarheit und institutionellem Interesse dürfte die Tokenisierung von Staatsanleihen und anderen Anlageklassen wie Aktien, Gold oder Währungen in den kommenden Jahren zu einem zentralen Bestandteil des globalen Finanzsystems werden.
Mehr zu diesen Entwicklungen erfahren Sie in meinem aktuellen Podcast bei „Millers Kryptowoche“.
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